Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle
Falls Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen, empfehlen wir Ihnen, das Fahrzeug vor der Übergabe außer Betrieb zu setzen (abzumelden). Wenn Sie oder der Käufer diese Verfahrensweise nicht wünschen, müssen Sie die Veräußerung unverzüglich schriftlich Ihrer Zulassungsbehörde mitteilen. Die Veräußerungsanzeige ist nicht an Vordrucke gebunden; sie muss zusätzlich zur Angabe des Kennzeichens aber folgende Angaben beinhalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des Erwerbers; falls Sie diesen nicht persönlich kennen, lassen Sie sich den Ausweis zeigen und vermerken die Ausweisnummer in der Mitteilung.
- Die schriftliche Bestätigung des Erwerbers, dass ihm der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein bzw. die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II übergeben worden sind.
Ein Muster für eine Veräußerungsanzeige finden Sie hier. Bitte füllen Sie alle Felder aus, und senden uns die Anzeige zu. Eine Übersendung per E-mail ist leider nicht möglich, da diese Anzeige im Original unterschrieben werden muss, damit sie rechtsverbindlich ist.
Vordruckformulare für Kaufverträge etc. erhalten Sie z. B. beim ADAC.
Falls Sie selbst das Fahrzeug ins Ausland verbringen wollen, bitten wir Sie, sich unter dem Stichwort Ausfuhrkennzeichen zu informieren.