Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftrag

Mit der Auftragserteilung an die BAWA GmbH erkennt der Auftraggeber folgende, nachstehend aufgeführte AGB an und bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf dem Auftrags- bzw. Vollmachtformular.

Durch die Übergabe der Zulassungsunterlagen erteilt der Auftraggeber der BAWA GmbH den Auftrag für die Zulassung des betreffenden Fahrzeuges. Mit dieser Auftragserteilung werden die vereinbarten Zulassungsservice-Gebühren fällig. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung, dass alle erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des Fahrzeuges vorliegen müssen, an die BAWA GmbH übergeben werden. Aufträge, welche an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Unterlagen scheitern, sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen.

Die Beauftragung der BAWA GmbH umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung durch den Kunden, sämtliche erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrage des Kunden abzuschließen und Erklärungen abzugeben, soweit nichts anderes vereinbart wird oder die BAWA GmbH im eigenen Namen handelt. Dazu gehört auch der Abschluss einer Kfz-Versicherung, die Schilderprägung sowie die Weiterleitung der erforderlichen Erklärungen an die Kfz-Zulassungsstelle.

Haftung

Für den Verlust von Zulassungsunterlagen oder Ausweispapieren, der durch die BAWA GmbH zu vertreten ist, ersetzt die BAWA GmbH die Wiederbeschaffungskosten dieser Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten beinhalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten etc. werden nicht ersetzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die auf Grund des Verlustes eintreten, wie zum Beispiel Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers bei Verlust des Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen längeren Lieferzeit etc.

Die BAWA GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen termingerecht erbringen, ist jedoch wegen eventueller Verspätungen (verspätete Rückgabe durch das Amt oder verkehrsbedingt, etc.) nicht haftbar zu machen. In einem solchen Fall wird umgehend mit dem Auftraggeber Kontakt aufgenommen.

Wird der Zulassungsauftrag von einem Auftraggeber erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Auftraggeber in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, dass die im Fahrzeugbrief ausgedruckte Identifizierungsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Auftraggeber stellt die BAWA GmbH von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der Auftraggeber hat gegenüber der BAWA GmbH keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen, die seitens der Ordnungsbehörden festgehalten bzw. beschlagnahmt werden.

Widerrufs- und Rückgaberecht

Wir weisen ausdrücklich auf das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht nach §312 d BGB hin. Hiernach steht dem privaten Verbraucher bei Einsatz von Fern- kommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen ein Widerrufs- oder Rückgaberecht innerhalb einer 14-tägigen Frist zu.

Preise und Zahlungen

Es gelten die Preise der zu Zeit geltenden Preisliste für Zulassungen bzw. Dienstleistungen der BAWA GmbH, die dem Auftraggeber bekannt ist. Abweichend hiervon haben nur einzelne schriftlich gefasste Sondervereinbarungen Gültigkeit. Rechnungen der BAWA GmbH sind sofort fällig und ohne Abzug in bar zu bezahlen.

Sollte die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassung des Kraftfahrzeuges aus Gründen verweigern, die weder die BAWA GmbH noch ein von ihr mit der Zulassung Beauftragter zu vertreten hat, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 100,- € erhoben werden. Diese Bearbeitungsgebühr erfolgt als Gegenleistung für die Dienstleistungen, die die BAWA GmbH im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zulassungsauftrages erbracht hat. Die Bearbeitungsgebühr kann fällig werden, sobald die BAWA GmbH dem Kunden den Grund für die Ablehnung der Kfz-Zulassung mitgeteilt hat.

Sonstige Bestimmungen

Mündliche Vereinbarungen und Zusagen haben keinerlei Wirkung und bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB teilweise oder ganz unwirksam sein, setzen diese die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht außer Kraft.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der BAWA GmbH bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Des Umkreis Rechlinghausen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die BAWA GmbH ist Des Umkreis Rechlinghausen. Dieses gilt auch für Klagen der BAWA GmbH gegen

den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Datenschutzerklärung

Erklärungen zum Datenschutz finden Sie hier.