Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle

Sie benötigen zur Verfolgung von Rechtsansprüchen eine Auskunft über den Halter eines Fahrzeuges oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung? 
 
Die Übermittlung bestimmter in den Fahrzeugregistern gespeicherter Fahrzeug- und Halterdaten ist in § 39 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und die Gründe in seinem Antrag darlegen. Die Zulassungsbehörde prüft anhand der dargelegten Gründe, ob eine Auskunft erteilt werden darf.

Auskünfte aus den Registern werden nur auf schriftlichen Antrag erteilt.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 5,10 Euro.