Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle

Falls Sie Ihren Anhänger mit 100 km/h ziehen wollen, muss die Zulassungsbescheinigung Teil I (der Fahrzeugschein) Ihres Anhängers einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo-100-Betrieb in einer Kombination geeignet ist.

Ist dieser Eintrag vorhanden, kommen Sie bitte mit Ihrem Fahrzeugdokument zu uns. Bei den ortsansässigen Schildermachern können Sie einen Tempo-100 Aufkleber erwerben, der dann von uns  gesiegelt wird. Den Anhänger müssen Sie nicht mitbringen. Das Absiegeln des Aufklebers kostet 3,10 Euro.

Sollte in der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) Ihres Anhängers noch kein Hinweis über die Eignung für Tempo 100 sein, müssen Sie den Anhänger zunächst einem amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorgansiation vorstellen. Dieser wird das Fahrzeug begutachten und einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I erstellen.

Mit dem Änderungsvorschlag, dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), dem Nachweis (Original-Prüfbericht) über eine gültige Hauptuntersuchung  und dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) kommen Sie dann bitte zu uns, damit wir die Änderung in Ihre Fahrzeugpapiere übertragen können und die erforderliche Betriebserlaubnis für Ihren Anhänger erteilen. 

Bei Ihrem Besuch können Sie dann auch den Tempo-100 Aufkleber bei einem Schildermacher kaufen und uns zur Siegelung vorlegen. Die Verwaltungsgebühr für die Neuausstellung Ihrer Papiere und die Absiegelung beträgt zwischen 15,00 Euro und 26,10 Euro.

Aufgrund der aktuellen Situation ist ein Vorsprechen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.