Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle

Ein Kennzeichenschild soll neu gesiegelt werden, z. B. nach Defekt durch Unfall.

Dann müssen Sie bei der Zulassungsbehörde vorlegen:
  • vorhandene gestempelte Kennzeichenschilder
  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)

Für das Abstempeln neuer Kennzeichenschilder werden Gebühren zwischen 4,40 Euro und 8,40 Euro erhoben.

Hinweise:

Falls Ihr Fahrzeug das Kennzeichen aus einem anderen Bundesland als NRW führt, weil Sie beim Umzug das Kennzeichen des bisherigen Zulassungsbezirkes behalten haben, müssen Sie alle vorhandenen Kennzeichenschilder neu siegeln lassen, obwohl vielleicht nur eines defekt ist. Die Neusiegelung nur eines Kennzeichenschildes (z. B. PKW) hätte eine unzulässige Mischsiegelung (unterschiedliche Landeswappen) zur Folge.

Bei Verlust oder Diebstahl auch nur eines gesiegelten Kennzeichenschildes muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Informationen dazu erhalten Sie hier.