Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle
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- Ich bin innerhalb des Kreises umgezogen (Anschriftenänderung)
- Ich habe meinen Namen geändert (z.B. geheiratet)
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- Mein Fahrzeugschein / meine Zulassungsbescheinigung Teil I ist unleserlich / gestohlen / verloren
- Mein Fahrzeugbrief / meine Zulassungsbescheinigung Teil II ist unbrauchbar / gestohlen / verloren
- Meine Kennzeichenschilder sind gestohlen / verloren
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- Mein Gespann darf 100 km/h fahren
- Meine Anhänger werden von unterschiedlichen Zugmaschinen bewegt, ich benötige ein Anhängerverzeichnis
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Wichtige Hinweise zu den Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie hier in einem Informationsblatt.
- Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens
Rotes Händlerkennzeichen
- Antrag Ausnahmegenehmigung § 70 StVZO / § 47 FZV
- Antrag Einzelgenehmigung § 13 EG-FGV
zur Erlangung der Betriebserlaubnis für neue PKW, LKW und Anhänger
- Antrag für eine Einzelgenehmigung nach § 4 FZV
zur Erlangung der Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge bis 20 km/h (Krankenfahrstühle, Bagger, Mofas etc.)
- Erteilung einer Empfangsbevollmächtigung
zum Erhalt von Postsendungen der Zulassungsbehörde
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Weiterleitung zum Formularcenter der Zollverwaltung Dort evtl. Refresh der Seite mit F5 notwendig
- Veräußerungsanzeige
Mitteilung über den Verkauf eines Fahrzeuges
- Verlusterklärung
bei Verlust von Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein, Schildern oder Betriebserlaubnis
- Vollmacht
zur Zulassung eines Fahrzeuges