Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle

Das “Rote Dauerkennzeichen” kann von zuverlässigen Kfz-Herstellern, Kfz-Teileherstellern, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händlern beantragt werden. Hierzu senden Sie uns bitte schriftlich einen Antrag zu und fügen Ihren Gewerbeschein/Handelsregisterauszug bei. Beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadtverwaltung beantragen Sie bitte ein Führungszeugnis unter Angabe des Verwendungszweckes “Rotes Dauerkennzeichen”. Nach Eingang Ihres Antrages wird von uns ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg eingeholt. Sobald diese Unterlagen bei uns vorliegen (ca. 2 – 3 Wochen), werden Sie automatisch von uns benachrichtigt. Sie bringen dann noch bitte eine Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk “Rotes Kennzeichen” (entsprechendes Feld ist anzukreuzen), Ihren Ausweis und die Verwaltungsgebühren in Höhe von zurzeit 198,20 € (zzgl. Schilder) mit. 

Das rote Kennzeichen wird bei Vorliegen der Voraussetzungen (§ 16 Abs. 3 u. 4 FZV) befristet für ein bis drei Jahre zugeteilt. Es wird ein Fahrzeugscheinheft für bis zu 20 Fahrzeuge ausgegeben, welches 3 Monate ab Ausstellungstag gültig ist. Spätestens bei Ablauf der Gültigkeit ist ein neues Heft zu beantragen. Die Verwaltungsgebühren für ein Fahrzeugscheinheft betragen 15,60 Euro. 

Das rote Kennzeichen selbst muss rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Für die Verlängerung des Kennzeichens gelten dieselben Voraussetzungen, wie bei der Erstzuteilung; es kann dasselbe Antragsformular verwendet werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die unten angegebenen Rufnummern. 
 
Den ausfüllbaren Antrag auf ein rotes Dauerkennzeichen als PDF-Datei erhalten Sie nebenstehend unter Formulare.