Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle
Wer sein Fahrzeug zulassen will, benötigt dazu von seiner Versicherung einen Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diesen Versicherungsnachweis gab es bislang nur in Papierform. Seit dem 1. März 2008 hat sich das geändert. Zu diesem Zeitpunkt wurde in Deutschland die elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt. Anlass war die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die am 1. März 2007 in Kraft getreten ist. Die FZV schreibt den vollständig elektronischen Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den regionalen Zulassungsbehörden vor.
In der Praxis funktioniert das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) so: Der Versicherer händigt dem Kunden keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellt für ihn eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Hier muss der Versicherer angeben, für welche Kennzeichenart (Allgemeine Kennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen) er den Versicherungsschutz gewährt. Soll das Fahrzeug als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassen werden, dann muss der Versicherer die Übernahme dieses Risikos auch bestätigen. Die Zulassungsbehörde kann die elektronische Versicherungsbestätigung aus der zentralen Datenbank abrufen. Damit die elektronische Versicherungsbestätigung und der Kunde zueinander finden, erhält der Kunde vom Versicherer eine 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer, die so genannte VB-Nummer. Sie dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen.
Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs muss der Kunde keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer nennen, die er zuvor von seinem Versicherungsberater direkt persönlich, auf dem Postweg oder auch per SMS erhalten hat. Die Zulassungsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter überprüfen dann mit Hilfe der VB-Nummer, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.