Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle

In Deutschland wird ein amtliches Kennzeichen einem bestimmten Fahrzeug und nicht einer Person zugeteilt. Einen Sonderfall stellen lediglich die roten Kennzeichen dar. Nach einer im Jahre 2007 erfolgten Rechtsänderung ist es aber möglich, Kennzeichenwechsel kurzfristig zu realisieren. Voraussetzung ist, dass Sie Ihrem jetzigen Fahrzeug, entweder ein anderes Kennzeichen zuteilen lassen, oder aber, dass Sie Ihr jetziges Fahrzeug außer Betrieb setzen (abmelden). In beiden Fällen gilt es einige Dinge zu beachten:

Sie wollen Ihr jetziges, zugelassenes Fahrzeug behalten

Dann müssen Sie zu uns kommen und einen Antrag auf Umkennzeichnung stellen. Für diesen Antrag bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder falls diese noch nicht ausgestellt wurde, den Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder falls diese noch nicht ausgestellt wurde, den Fahrzeugbrief
  • die gestempelten Kennzeichenschilder
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO im Original
  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopie.
    • Falls der Fahrzeughalter eine juristische Person ist, muss neben dem Handelsregisterauszug auch die Vollmacht der vertretungsberechtigten Personen sowie deren Personalausweise oder Reisepässe vorgelegt werden.
    • Ist der Fahrzeughalter minderjährig, müssen zusätzlich beide Elternteile der Antragstellung schriftlich zustimmen und ihre Personalausweise oder Reisepässe vorlegen.

Nachdem Ihr jetziges Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt bekommen hat, sind wir in der Lage, das “alte” Kennzeichen für Sie zu reservieren oder aber direkt dem neuen Fahrzeug zuzuteilen. Die Verwaltungsgebühren für die Umkennzeichnung liegen bei etwa 35 Euro zuzüglich der Nummernschilder, die Gebühren für die Freischaltung und Reservierung des Kennzeichens bei 25,60 Euro. Kann der Fahrzeughalter nicht persönlich bei uns den Antrag stellen, ist zusätzlich eine entsprechende Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtnehmers vorzulegen.

Sie wollen Ihr jetziges Fahrzeug außer Betrieb setzen

Dann müssen Sie zu uns kommen und den Antrag auf Außerbetriebsetzung stellen. Zur Antragstellung müssen folgende Unterlagen hier vorgelegt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder falls diese noch nicht ausgestellt wurde, den Fahrzeugschein, und
  • die gestempelten Kennzeichenschilder.

Die Übertragung des Kennzeichens auf Ihr Nachfolgefahrzeug ist bei der Außerbetriebsetzung problemlos möglich. Falls auf Ihren Wunsch hin aber auch die alten Kennzeichenschilder am neuen Fahrzeug weiterverwendet werden sollen, und diese somit zuerst entstempelt und anschließend neu gesiegelt wurden (neue codierte Zulassungsstempel und i.d.R. andere HU-Plakette), können Sie diese Schilder nicht für die Rückfahrt des Altfahrzeuges verwenden, weil nach § 10 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) für die Rückfahrt mit Ihrem Altfahrzeug die bisherigen, entstempelten Kennzeichenschilder angebracht sein müssen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs vorliegen.
Planen Sie also die Kennzeichenübernahme und anschließend eine Rückfahrt mit Ihrem Altfahrzeug, müssen Sie für das neue Fahrzeug neue Kennzeichenschilder anfertigen lassen, damit sie die alten entstempelten Schilder noch für die Rückfahrt des Altfahrzeuges verwenden können.
Möchten Sie die Kosten für die Neuanfertigung der Kennzeichenschilder sparen, empfehlen wir deshalb, das Altfahrzeug evtl. schon vorher zum letzten Standort zu überführen, damit sie keine Rückfahrt mehr vornehmen müssen.

Die Verwaltungsgebühren für die Außerbetriebsetzung liegen bei 7,80 Euro und die Gebühren für die Freischaltung und Reservierung des Kennzeichens bei 25,60 Euro.

Der unmittelbare Wechsel des Kennzeichens von einem Fahrzeug zum anderen ist nur möglich, wenn die entsprechenden Anträge hier, bei der Zulassungsbehörde in Marl, gestellt werden. Sobald Ihr “altes” Fahrzeug in einen anderen Zulassungsbezirk wechselt bzw. bei einer auswärtigen Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt wird, kann das Kennzeichen nicht mehr sofort für ein anderes Fahrzeug zugeteilt oder für Sie reserviert werden. Für diesen Fall müssen Sie warten, bis die automatisierte Freigabe des Kennzeichens erfolgt ist. Dieser Vorgang dauert i. d. R. zwischen 3 und 8 Tage. Erst danach ist das Kennzeichen wieder verfügbar und Sie können es ggf. via Internet reservieren.