Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle

Falls Ihr Fahrzeugschein oder Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I unleserlich ist, benötigen Sie:

  • den alten Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung I
  • den Fahrzeugbrief, oder falls schon ausgestellt, die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
  • bei EU – Bürgern den gültigen Personalausweis oder Reisepass des betreffenden Landes
  • bei Bürgern anderer Länder den gültigen Reisepass mit Aufenthaltsberechtigung
  • den letzten Prüfbericht der Hauptuntersuchung im Original 
  • eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint

Falls Ihr Fahrzeugschein oder Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, benötigen Sie: 

  • eine schriftliche Bestätigung über die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei (in deutscher Sprache)
    • Darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen RE- ?? gestohlen worden ist
  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
  • bei EU – Bürgern den gültigen Personalausweis oder Reisepass des betreffenden Landes
  • bei Bürgern anderer Länder den gültigen Reisepass mit Aufenthaltsberechtigung
  • den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter
        nicht persönlich erscheint
  • den Fahrzeugbrief oder falls schon ausgestellt, die Zulassungsbescheinigung Teil II

Falls Ihr Fahrzeugschein oder Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I  verloren ist, benötigen Sie: 

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • bei EU – Bürgern den gültigen Personalausweis oder Reisepass des betreffenden Landes,
  • bei Bürgern anderer Länder den gültigen Reisepass mit Aufenthaltsberechtigung,
  • den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II, falls diese schon ausgestellt wurde,
  • eine Erklärung über den Verlust des Fahrzeugscheines,     
  • eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich bei der Zulassungsbehörde vorspricht. 

Hinweis:  Falls für Ihr Fahrzeug bisher noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, ist der Fahrzeugbrief gebührenpflichtig umzutauschen. Bei finanzierten Fahrzeugen, für die bereits eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt worden ist, reicht die schriftliche Bestätigung der finanzierenden Bank, dass ein Ersatz für die abhanden gekommene Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden darf.
 

Aufgrund der aktuellen Situation ist ein Vorsprechen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, wenn Sie einen Ersatz für Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen.